
FAMILIENRECHT
Das Familienrecht umfasst sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Es regelt unter anderem Fragen rund um Partnerschaft, Trennung, Scheidung sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern.
Darüber hinaus beinhaltet das Familienrecht auch gesetzliche Vertretungsregelungen außerhalb familiärer Bindungen, wie etwa Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten mit besonderem Einfühlungsvermögen, Diskretion und fachlicher Kompetenz. Die wesentlichen Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Familienrecht haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

SCHEIDUNGSRECHT
Das Scheidungsrecht ist ein besonders dynamischer Bereich des Familienrechts, der sich kontinuierlich an gesellschaftliche Entwicklungen anpasst. Auch wenn der Anlass einer Trennung oder Scheidung selten erfreulich ist, stellt das Scheidungsrecht in dieser Lebensphase einen zentralen rechtlichen Rahmen dar.
Spätestens mit einer Trennung werden zahlreiche rechtliche Fragen relevant – von der Vermögensaufteilung über Unterhaltsansprüche bis hin zu Sorge- und Umgangsrechten. Eine Scheidung ist daher stets ein sensibles Thema, das neben rechtlicher Klarheit auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen erfordert.
Gerade bei Fragen zum Sorgerecht oder Unterhalt stehen die Beteiligten häufig vor emotionalen und rechtlichen Herausforderungen. Unser Ziel ist es, in solchen Situationen mit Augenmaß und Struktur zu begleiten, tragfähige Lösungen zu entwickeln und – wenn möglich – eine einvernehmliche Klärung zu fördern. Dabei setzen wir auf eine zielorientierte Beratung und, wo erforderlich, eine konsequente Vertretung der Interessen unserer Mandanten.

UNTERHALTSRECHT
Das Unterhaltsrecht befasst sich mit dem finanziellen Ausgleich zwischen Personen, die in einem familiären oder rechtlich geregelten Näheverhältnis zueinander stehen und bei denen mindestens eine Person ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst sichern kann.
Eine besondere Rolle spielt dabei der sogenannte Trennungsunterhalt. Hier orientiert sich der Anspruch grundsätzlich am bisherigen Lebensstandard der Ehe oder Partnerschaft. Wer im Einzelfall unterhaltsberechtigt oder unterhaltspflichtig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und den individuellen Lebensverhältnissen.
Unterhaltsansprüche können zugunsten von Kindern, (Ehe-)Partnern, geschiedenen Partnern oder auch Eltern bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Unterhaltsverpflichtungen auch zwischen unverheirateten Partnern in Betracht, etwa wenn aus der Beziehung gemeinsame Kinder hervorgegangen sind.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Klärung, Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen – mit dem Ziel, faire und rechtssichere Lösungen zu erreichen.

SORGERECHT
Die elterliche Sorge umfasst das Recht und zugleich die Pflicht der Eltern, für das Wohl eines minderjährigen Kindes zu sorgen. Dazu gehören insbesondere die Erziehung, Betreuung und Versorgung des Kindes sowie die Wahrnehmung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu sind in den §§ 1626 bis 1698b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Die elterliche Sorge gliedert sich in mehrere Bereiche: Die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes. Diese Bereiche betreffen sowohl Entscheidungen des täglichen Lebens als auch grundlegende Fragen zur Entwicklung und Zukunft des Kindes.
Unabhängig von der elterlichen Sorge besteht für beide Elternteile die Pflicht, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die finanzielle Versorgung ihres Kindes sicherzustellen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Fragen rund um das Sorgerecht – einfühlsam, lösungsorientiert und mit dem klaren Ziel, tragfähige Regelungen im Sinne des Kindeswohls zu erreichen.

EHEVERTRAG
Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ehepartnern, mit dem individuelle Vereinbarungen für die Ehe sowie insbesondere für den Fall einer späteren Trennung oder Scheidung getroffen werden können. Ziel ist es, von den gesetzlichen Standardregelungen abweichende, auf die persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmte Lösungen zu schaffen.
In Eheverträgen werden häufig Regelungen zum Güterstand und damit zur Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung festgelegt. Darüber hinaus können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, zu Rentenanwartschaften sowie zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und achten darauf, dass individuelle Interessen rechtssicher, ausgewogen und vorausschauend berücksichtigt werden.

FAMILIENRECHT – WEITERE BEREICHE
Weitere Schwerpunkte unserer Beratungsleistungen im Bereich Familienrecht sind:
- Zugewinnausgleich
- Vermögensausgleich
- Versorgungsausgleich
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
DINGE, FÜR DIE WIR STEHEN
Es gibt viele gute Gründe für die Zusammenarbeit mit uns.
Folgende Dinge zeichnen uns aus:

Freundlichkeit
Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst und sind wertschätzend im Umgang miteinander

Professionalität
Wir gehen jedem Anliegen mit der gebührenden Professionalität nach, egal aus welchem Bereich

Zuverlässigkeit
Auf uns können Sie sich verlassen: Wir halten unsere Zusagen, egal ob mündlich oder schriftlich

Alles aus einer Hand
Sie haben nur einen Ansprechpartner: Wir begleiten Sie vom Anfang bis Ende Ihres Anliegens
